EE Text

Bürgerbeteiligung am Solarpark Ennigerloh-Oelde

Im westfälischen Münsterland steht der Solarpark Ennigerloh-Oelde – eine moderne Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer geplanten Leistung von 11,7 MWp. Seit Mitte Mai 2025 fließt hier der erste Strom und die Anlage wird jährlich rund 12.100 MWh saubere Energie erzeugen. Nun möchte LichtBlick den Bürgerinnen und Bürgern aus der Region die Möglichkeit geben, sich direkt an der Energiewende zu beteiligen: über ein Nachrangdarlehen im Rahmen einer Bürgerbeteiligung.

EE Text

Attraktive Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung

Ab dem 24.07.2025 um 9 Uhr haben alle zeichnungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Ennigerloh (PLZ 59320) und Oelde (PLZ 59302) die Gelegenheit, sich über ein qualifiziertes Nachrangdarlehen zu attraktiven Konditionen am Solarpark Ennigerloh-Oelde zu beteiligen. Teilnahmeberechtigt sind volljährige, geschäftsfähige Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Gemeinde.

Bevor die finale Zuteilung der Bürgerbeteiligung erfolgt, lädt LichtBlick alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein, eine verbindliche Interessensbekundung abzugeben. Diese stellt bereits einen konkreten und notwendigen Schritt im Beteiligungsprozess dar und kann die Grundlage für ein Beteiligungsangebot durch die Betreibergesellschaft bilden.

Anlagedaten

EE Text

Zinssatz: 5 %
Laufzeit: bis 15.06.2030
Mindestbeteiligung: 500 EUR
Maximalbeteiligung: 10.000 EUR
Volumen: 250.000 EUR
Berechtigtenkreis: Alle natürlichen und juristischen 
Personen aus dem PLZ-Gebiet 89143

Technische Daten

EE Text

Gesamtleistung: 11,7 MWp
Anlagenanzahl: 1
Anlagentyp: Freiflächenanlage
Energieertrag/Jahr: 12,1 MWh p.a.

EE Text

Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz:
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Standort des Solarparks Ennigerloh-Oelde

 
EE Text

So geht’s
In vier Schritten zu Ihrer Beteiligung

step 1

Benutzerkonto registrieren

Um eine Interessensbekundung abgeben zu können, müssen Sie zunächst ein Benutzerkonto registrieren. Bitte klicken Sie hierzu auf den Button „Jetzt Interesse bekunden“ bei den Informationen zum Beteiligungsprojekt. Nachdem Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlegt haben, erhalten Sie eine E-Mail. Mit Klick auf den Bestätigungslink dieser E-Mail vergeben Sie Ihr persönliches Kennwort und hinterlegen Ihre persönlichen Daten.
 

step 2

Interessensbekundung abgeben

Nachdem Sie Ihre persönlichen Daten in Ihrem Benutzerkonto gespeichert haben, werden Sie zur Abgabe der Interessensbekundung weitergeleitet.
Bitte prüfen Sie dort Ihre hinterlegten Daten und teilen Sie uns Ihren Investitionswunsch mit. Nach Abgabe Ihrer Interessensbekundung erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung mit Hinweisen zum weiteren Ablauf.
 

step 3

Zeichnung online abschließen

Die eingegangenen Interessensbekundungen werden zunächst hinsichtlich Ihrer grundsätzlichen Zeichnungsberechtigung geprüft. Je nach Höhe der eingegangenen Interessensbekundungen legen wir zudem das maximal mögliche Umwandlungsvolumen zu Ihrer Interessensbekundung fest.
Zum Start der Umwandlungsphase erhalten Sie eine E-Mail mit Informationen zum Umwandlungsprozess. Sie melden sich mit Ihren vorhandene Zugangsdaten auf der Plattform an und wandeln Ihre Interessensbekundung in eine verbindliche Zeichnung um.
 

step 4

Investieren und auf Zinsen freuen

Nachdem Sie Ihre Interessensbekundung auf der Plattform in eine verbindliche Zeichnung umgewandelt haben, erhalten Sie Ihre Vertragsunterlagen mit einer Zahlungsaufforderung per E-Mail.
Bitte überweisen Sie nun innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist Ihren Darlehensbetrag. Sobald Ihr Geldeingang bei uns verbucht wurde, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Ihr Vertrag ist nun ausschüttungsberechtigt und Sie können sich auf Ihre Zinszahlungen freuen.
 

FAQ - Häufige Fragen und Antworten

Was ist ein qualifiziertes Nachrangdarlehen?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z. B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Der Anleger hat das Recht, während der Laufzeit den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum 15.06. eines jeden Jahres ordentlich zu kündigen, erstmalig zum 15.06.2026.

Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist ausgeschlossen.

Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?

Selbstverständlich stehen Ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Darlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter "Mein Konto / Persönliche Daten" im Online-Portal angegeben haben.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt.

Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingeht.

Wer ist zur Zeichnung der Nachrangdarlehen berechtigt?

Das Angebot zur Zeichnung der Nachrangdarlehen richtet sich ausschließlich an voll geschäftsfähige natürliche und juristische Personen. Wir behalten uns vor, bei den angebotenen Projekten jeweils einen bestimmten Teilnehmerkreis wie die Einwohner der Kommune, wo das Anlageobjekt steht, zu bevorzugen. Diese Informationen entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung.

Können auch Unternehmen investieren?

Ja, auch juristische Personen sind zur Zeichnung berechtigt.

Müssen die Zinserträge versteuert werden?

Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.

Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?

Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge entgegen.

Wie kann ich mein Interesse bekunden?

Sie können Ihr Interesse bekunden, indem Sie den Hinweisen auf dieser Plattform folgen.

Sie werden zu einer Eingabemaske geführt. Dort können Sie Ihr Interesse signalisieren. Dabei werden Sie zur Abgabe Ihres Namens, Ihrer Postleitzahl und Ihrer E-Mail-Adresse aufgefordert. Dies benötigen wir, damit wir Sie unverbindlich als InteressentIn vormerken können.

Was passiert, wenn ich mein Interesse bekundet habe?

Wir sammeln das allgemeine Interesse über einen längeren Zeitraum. So hat jeder genügend Zeit, mitzumachen.

Aufgrund Ihrer Angaben können wir die Nachfrage vor Ort genau einschätzen und ein passendes Modell anbieten. Sie werden dann von uns per E-Mail über die nächsten Schritte informiert, insbesondere wie Sie Ihre Interessensbekundung in eine verbindliche Zeichnung umwandeln können.

In welcher Form erfolgt die Investition?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird Ihnen durch die Emittentin für eine bestimmte Laufzeit jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei den Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Um einen Vertrag mit der Emittentin zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss durch Ihre elektronische Signatur verbindlich bestätigen.

Ab welchem Betrag kann ich als Anleger investieren?

Die Höhe des möglichen Anlagebetrags hängt von der Emittentin ab und wird Ihnen in den Projektdetails und im Vermögensanlageninformationsblatt (VIB) angezeigt.

Wie kann ich investieren?

1. Registrieren Sie sich auf unserer Plattform

Um eine Interessensbekundung abgeben zu können, müssen Sie zunächst ein Benutzerkonto registrieren. Bitte klicken Sie hierzu auf den Button “Jetzt Interesse bekunden” bei den Informationen zum Beteiligungsprojekt. Nachdem Sie Ihre E-Mailadresse hinterlegt haben, erhalten Sie eine E-Mail. Durch Klick auf den enthaltenen Bestätigungslink vergeben Sie Ihr persönliches Kennwort und hinterlegen Ihre persönlichen Daten.

2. Interessensbekundung abgeben

Nachdem Sie Ihre persönlichen Daten in Ihrem Benutzerkonto gespeichert haben, werden Sie zur Abgabe der Interessensbekundung weitergeleitet.

Bitte prüfen Sie dort Ihre hinterlegten Daten und teilen Sie uns Ihren Investitionswunsch mit. Nach Abgabe Ihrer Interessensbekundung erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung mit Hinweisen zum weiteren Ablauf.

3. Zeichnung online abschließen

Die eingegangenen Interessensbekundungen werden zunächst hinsichtlich Ihrer grundsätzlichen Zeichnungsberechtigung geprüft. Je nach Höhe der eingegangenen Interessensbekundungen legen wir zudem das maximal mögliche Umwandlungsvolumen zu Ihrer Interessensbekundung fest.

Zum Start der Umwandlungsphase erhalten Sie eine E-Mail mit Informationen zum Umwandlungsprozess. Sie melden sich mit Ihren vorhandene Zugangsdaten auf der Plattform an und wandeln Ihre Interessensbekundung in eine verbindliche Zeichnung um.

Folgeprozess:

Nachdem Sie Ihre Interessensbekundung auf der Plattform in eine verbindliche Zeichnung umgewandelt haben, erhalten Sie Ihre Vertragsunterlagen mit einer Zahlungsaufforderung per E-Mail zugestellt.

Bitte überweisen Sie nun innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist Ihren Darlehensbetrag. Sobald Ihr Geldeingang bei uns verbucht wurde, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Ihr Vertrag ist nun ausschüttungsberechtigt und Sie können sich auf Ihre Zinszahlungen freuen.

Was ist das PostIdent-Verfahren?

Das PostIdent-Verfahren ist ein Identifikationsservice der Deutschen Post, der eine sichere und gesetzeskonforme Überprüfung der Identität von Personen ermöglicht.

Warum ist eine Identifikation ab 15.000 EUR erforderlich?

Laut gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem Geldwäschegesetz (GwG), ist eine Identitätsprüfung erforderlich, wenn Transaktionen oder Verträge einen bestimmten Betrag überschreiten.

Welche Unterlagen benötige ich für das PostIdent-Verfahren?

Sie benötigen lediglich Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Welche PostIdent-Verfahren gibt es?

Es gibt verschiedene Varianten:

  • PostIdent in der Filiale: Identifikation in einer Postfiliale durch eine/n Mitarbeiter/in der Deutschen Post.
  • PostIdent per Video: Online-Identifikation per Videochat.
  • PostIdent durch eID: Digitale Identifikation mit der Online-Ausweisfunktion.

Wie lange dauert die Identifikation per PostIdent?

Der Identifikationsvorgang dauert in der Regel nur wenige Minuten. Die Bearbeitung durch den Anbieter und die Weiterleitung an den Vermittler kann jedoch 1–3 Werktage in Anspruch nehmen.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Investition zu ermöglichen.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um die Beteiligungsplattform zu nutzen, müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Sie werden bei der Registrierung und bei der Zeichnung durch E-Mail-Nachrichten unterstützt und durch das System geleitet. Sollten Sie keine E-Mails von uns erhalten, sind diese möglicherweise in Ihrem Spamfilter gelandet. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Wozu dient das Online-Portal?

Die Internet-Dienstleistungsplattform ermöglicht die Zeichnung von finanziellen Beteiligungsmodellen und ist ein komfortables Hilfsmittel zur Verwaltung Ihrer Investition. Folgende Services können Sie über das Portal nutzen:

  • Registrierung Ihrer persönlichen Daten und Online-Zeichnung
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Ausschüttungen
  • Bereitstellung von Informationen und Bescheinigungen
  • Verwaltung Ihrer Investition

Selbstverständlich erfüllt das Online-Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) nehmen Sie bitte direkt über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal selbst vor.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragte Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.

Wie sicher sind meine Daten?

In unserem Online-Portal hat Sicherheit oberste Priorität. Daher arbeiten wir im Online-Portal mit den Sicherheitsschlüsseln SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2013. Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2013 vom TÜV Süd zertifiziert. Sensible Daten, wie etwa Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Wie ist die Datensicherheit geregelt?

Datensicherheit wird gewährleistet durch die Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2013 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:

Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Investition. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.

Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.

Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.

Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2013 vom TÜV Süd zertifiziert.

Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?

Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:

  • Mindestens 8 Zeichen Länge
  • Mindestens ein Großbuchstabe
  • Mindestens ein Kleinbuchstabe
  • Mindestens eine Ziffer
  • Mindestens ein Satzzeichen (; , . ? !)
EE Text

Hinweis zur Person der Betreiberin dieser Internet-Dienstleistungsplattform und Anlagevermittlerin:

Diese Internet-Dienstleistungsplattform wird von der eueco GmbH als alleinige und unabhängige Anlagevermittlerin gem. § 2a VermAnlG i.V.m. § 34f GewO betrieben. Anbieterin der über diese Internet-Dienstleistungsplattform von der eueco GmbH vermittelten Vermögensanlagen ist die LichtBlick SE. Die auf dieser Plattform dargestellten Inhalte und Informationen mit Bezug zu den angebotenen Vermögensanlagen werden ausschließlich von der Anbieterin, LichtBlick SE, verantwortet